Physiopraxis  

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Ihr Erster Besuch

  • Kommen Sie ruhig 5-10 Minuten vor Ihrem Termin. Dann können Dinge wie Zuzahlung, Terminänderungen o.ä. erledigt werden und es entsteht keine Hektik.
  • Bitte bringen Sie zum Behandlungsbeginn folgende Dinge mit:

           -  Eine gültige Verordnung (Rezept)

           -  Versichertenkarte

      -  Unterlagen wie OP-Bericht, Röntgen-/CT-/MRT-Aufnahmen 

           -  Ein ausreichend großes und ein kleines Handtuch 

  • Bei planbaren Therapien ( z.B. nach OP/Reha-Aufenthalt) oder Wunschterminen melden Sie sich bitte mind. 3-4 Wochen im Voraus an.

 


Zuzahlungspflicht in der GKV

Seit dem 1. Januar 2004 betragen nach § 61 SGB V die Zuzahlungen bei Heilmitteln 10 Prozent der Behandlungskosten sowie 10 € Zuzahlungspauschale je Verordnung (d.h. je Rezept).

Grundsätzlich ist jeder gesetzlich Krankenversicherte zuzahlungspflichtig. Dabei sind allderings Ausnahmen zu beachten, bei denen eine (bedingte) Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

1. Gesetzlich Krankenversicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

2. Schwangere Patienten, deren Beschwerden ausschließlich aus der Schwangerschaft resultieren und aufgrund dessen vom Arzt das Feld "Gebühr frei" angekreuzt wurde.

3. Patienten mit Befreiungsausweis

Sie kommen zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehne Zeitnoch anderweitig verplanen kann. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtszeitig absage, kann Ihnen die vereinbarte Vergütung in Rechnung gestellt werden. Dies gilt definitiv für Termine, die weder eingehalten noch abgesagt wurden. Die Höhe der Ausfallgebühr bemisst sich dabei nach den für die Behandlung vereinbarten Vergütungssätzen.